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  • 29. Juni 2023

Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab Juli 2023

Nachweis der Elterneigenschaft von Arbeitnehmern erforderlich

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Das Gesetz sieht dabei eine Entlastung für Familien mit mehreren Kindern vor.

Folgende Beitragssätze gelten ab dem 01.07.2023:

Beitrag fürGesamtbetragArbeitnehmerArbeitgeber
Kinderlose4,00%2,30%1,70%
Eltern mit einem Kind (Beitrag bleibt lebenslang erhalten)3,40%1,70%1,70%
Eltern mit 2 Kindern3,15%1,45%1,70%
Eltern mit 3 Kindern2,90%1,20%1,70%
Eltern mit 4 Kindern2,65%0,95%1,70%
Eltern mit 5 und mehr Kinder2,40%0,70%1,70%

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt, bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.

Notwendige Vorbereitungen für Sie als Arbeitgeber zum 01.07.2023

Sie als Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Elterneigenschaft, die Anzahl der Kinder und deren Alter in geeigneter Form gegenüber den beitragsabführenden Stellen (Lohnabrechnung) nachzuweisen, wenn diese Angaben nicht bereits aus anderen Gründen bekannt sind (vgl. § 55 Abs. 3 S. 6 SGB XI neu). Selbstzahler müssen die Elterneigenschaft gegenüber der Pflegekasse nachweisen.

 

Bisher galt die Elterneigenschaft unabhängig von der Anzahl der Kinder, weshalb die uns vorliegenden Daten ggfs. unvollständig sind. Wir bitten um Verständnis, dass wir zu Ihrer Sicherheit ggf. nochmals für alle Arbeitnehmer die Elterneigenschaft (mit Anzahl und Alter) bei Ihnen erfragen.

 

Die Vorgehensweise bei Adoptivkindern ist noch nicht abschließend geklärt. Daher sollten Sie auch in diesem Fall einen Nachweis der Elterneigenschaft (z. B. Geburtsurkunde) anfordern.

Bitte lassen Sie uns, zusammen mit dem Deckblatt (Seite 2), eine Kopie des Nachweises der Elterneigenschaft (z. B. Geburtsurkunde) Ihrer Arbeitnehmer im Juli 2023 zukommen, so dass eine korrekte Abrechnung der PV-Beiträge ab 07/2023 sichergestellt und Nachberechnungen vermieden werden können.

Bitte lassen Sie uns, zusammen mit dem Deckblatt (Seite 2), eine Kopie des Nachweises der Elterneigenschaft (z.B. Geburtsurkunde) Ihrer Arbeitnehmer im Juli 2023 zukommen, so dass eine korrekte Abrechnung der PV-Beiträge ab 07/2023 sichergestellt und Nachberechnungen vermieden werden können.